Wenn der Verkäufer ein Privatmann ist, muss der Käufer eine Übertragungssteuer von 7% des beurkundeten Kaufpreises an das Grundbuchamt zahlen. Ist der Verkäufer ein Bauunternehmer und die Immobilie wird zum ersten Mal verkauft, dann bezahlt der Käufer (anstatt der 7% Übertragungssteuer ans Grundbuchamt) die Mehrwertsteuer von 7% des beurkundeten Wertes direkt an den Verkäufer sowie eine Stempelsteuer von 1% an die Finanzbehörde der Provinz.
Zusätzlich zu den genannten Kosten müssen Sie die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufes einrechnen. Diese Gebühren richten sich nach dem deklarierten Verkaufspreis. Für einen Kaufpreis von z.B. 625000 Euro fällt eine Notargebühr von ca. 780 Euro an. Die Kosten für den Grundbucheintrag richten sich ebenfalls nach dem Kaufpreis, meistens beträgt diese Gebühr weniger als die Hälfte der Notargebühren. Sollten Sie einen Sollizitator beauftragen, nimmt dieser ca. 1% vom Kaufpreis.
Sollten Sie eine spanische Hypothek aufnehmen, fallen Vermittlungsgebühren der Bank an, die Schätzkosten und die Notar - und Registrierungskosten für die Hypothek. Wir können für Sie die exakten Kosten berechnen, abhängig vom Kaufpreis der Immobilie, an der Sie interessiert sind, und der Höhe des zu leihenden Geldes.