Kosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Welche Kosten und Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in Spanien an? Bei Wohnimmobilien variiert die Höhe der zu zahlenden Steuern, je nachdem, ob Sie eine Gebrauchtimmobilie oder einen Neubau kaufen. Abgesehen von den Steuern gibt es auch verschiedene Gebühren, die Sie beachten müssen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Kosten, die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallen.
Steuern
Beim Erwerb einer wiederverkauften Immobilie muss der Käufer eine Grunderwerbssteuer zahlen, die derzeit 7% des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises beträgt. Um den Grundbetrag dieser Steuer zu berechnen, wird der Kaufpreis herangezogen und, sofern zutreffend, entsprechend dem Anteil aufgeteilt, den jeder Käufer erwirbt. Dieser Betrag muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf der Immobilie erklärt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Wenn der Verkäufer ein Immobilienentwickler ist und die Immobilie zum ersten Mal Übertragen wird, dann muss der Käufer anstatt der Grunderwerbssteuer eine Mehrwertsteuer von 10% des tatsächlich angegebenen Kaufpreises zahlen. Die Mehrwertsteuer wird direkt an den Verkäufer bezahlt, und zusätzlich muss der Käufer eine Stempelsteuer von 1,2% innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf an den Bezirkssteuerbehörden bezahlt werden.
Beim Erwerb eines Grundstücks hängt die steuerliche Behandlung vom rechtlichen Status des Verkäufers ab. Ist der Verkäufer eine natürliche Person, zahlt der Käufer 7% Grunderwerbsteuer. Ist der Verkäufer eine juristische Person, zahlt der Käufer 21% Mehrwertsteuer sowie 1,2% Stempelsteuer. Auch in diesem Fall sind die jeweils anfallenden Steuern innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kaufes zu entrichten.
Gebühren
Zusätzlich zu den Steuern fallen die folgenden Kaufgebühren an:
Notargebühren für die Vorbereitung der Kauf/Verkaufsurkunde. Die Notargebühr variiert von 700 bis 1400 Euro und hängt von den deklarierten Preis der Immobilie ab.
Gebühr an das Grundbuchamt für die Eintragung des Kaufs. Diese Gebühr hängt auch von den Preis der Immobilie ab. Es ist in der Regel weniger als die Hälfte der Notargebühren.
Anwaltskosten - Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, berechnet dieser in der Regel 1 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Verwaltungsgebühren - Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen oder eine Hypothek auf die zu erwerbende Immobilie aufnehmen, müssen Sie eine Verwaltungsgebühr an das Unternehmen entrichten, das die Urkunden sammelt, die Steuern bezahlt und die Registrierung vornimmt. Die Höhe der Verwaltungsgebühren hängt vom Preis der Immobilie ab.
Wenn Sie eine Hypothek in Spanien beantragen, sollten Sie wissen, dass ab 2018 und 2019 die dazu gehörenden Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, die Stempelsteuer und die Verwaltungsgebühren von der Stelle übernommen werden müssen, die das Darlehen gewährt. Der Käufer trägt lediglich die Kosten für die Erstbewertung der Immobilie und alle anderen anfallenden Kosten, wie z. B. für die Inanspruchnahme eines Maklers oder die Rechtsberatung.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Maklergebühren in Spanien in der Regel vom Verkäufer und nicht vom Käufer zu zahlen sind. Im Allgemeinen liegen die Gebühren zwischen 2 % und 10 %, je nach Region in Spanien, der Art der Immobilie und ob der Makler einen Exklusivvertrag für den Verkauf der Immobilie hat. Da die Maklergebühren jedoch in der Regel im Verkaufspreis einer Immobilie enthalten sind, müssen Käufer diese nicht gesondert einplanen. Beauftragt der Käufer jedoch eine Agentur mit der aktiven Immobiliensuche in seinem Namen, fällt hierfür eine separate „Property Finder“-Gebühr an, da dieser Service nicht im Kaufpreis enthalten ist.
Bei Cumbre Villas können wir Ihnen eine Simulation der genauen Erwerbskosten erstellen, die vom Preis der Immobilie, an der Sie interessiert sind, und von der Höhe des geplanten Kredits abhängt.